Bundesverfassungsgericht erklärt Durchsuchung einer Anwaltskanzlei für unverhältnismäßig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 07.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 BvR 1141/05) die Anordnung der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen eines Parkverstoßes für grob unverhältnismäßig und willkürlich angesehen und der Verfassungsbeschwerde des betroffenen Rechtsanwalts stattgegeben.
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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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