Anhörungsrüge nicht bei Zwischenentscheidungen wie Befangenheitsantrag
Eine Anhörungsrüge ist nicht gegen gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen, die nicht selbstständig anfechtbar sind, zulässig, sondern nur nur diejenigen Entscheidungen, die ein Ersuchen um gerichtliche Entscheidung rechtskräftig beschieden haben, so das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 14.2.2007, 5 AZA 15/06 (B), Volltext). Damit sind auch unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit einer Anhörungsrüge nicht zugänglich, …
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Veröffentlicht am: 29. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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TV Covid - Kurzarbeit im öffentlichen Dienst 



