BAG: Wenn der Azubi spät dran ist…
Das Bundesarbeitsgericht informiert in seiner Pressemitteilung Nr. 20/07 über das Urteil vom 13.03.07 – 9 AZR 494/06 –, wonach ein Ausbildungsverhältnis auch dann keine Verlängerung erfährt, wenn das Ergebnis der Abschlußprüfung erst nach dem vereinbarten Ausbildungsende feststeht oder die Abschlußprüfung erst deutlich nach Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit erfolgt.
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Veröffentlicht am: 14. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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