Arbeitsgerichte

BAG: Wenn der Azubi spät dran ist…

Das Bundesarbeitsgericht informiert in seiner Pressemitteilung Nr. 20/07 über das Urteil vom 13.03.07 – 9 AZR 494/06 –, wonach ein Ausbildungsverhältnis auch dann keine Verlängerung erfährt, wenn das Ergebnis der Abschlußprüfung erst nach dem vereinbarten Ausbildungsende feststeht oder die Abschlußprüfung erst deutlich nach Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit erfolgt.

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Veröffentlicht am: 14. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfordert gleichzeitige Kündigung

und zwar nach § 4f Abs. 3 Satz 4 1. Halbsatz BDSG in entsprechender Anwendung von § 626 BGB, so das Bundesarbeitsgericht in einem heute verkündeten Urteil (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 2007 ‑ 9 AZR 612/05, Pressemitteilung). Da eine Kündigung überhaupt fehlte, hielt das BAG ebenso wie die Vorinstanzen den Widerruf der Bestellung des …

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Veröffentlicht am: 13. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sonderkündigungsschutz für gleichgestellte Arbeitnehmer erfordert rechtzeitige Antragstellung

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 01.03.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 217/06) ausgeführt, dass die Kündigung einer einem Schwerbehinderten gleichgestellten Arbeitnehmerin nur dann wegen fehlender Zustimmung des Integrationsamtes unwirksam ist, wenn der Gleichstellungsantrag mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt wurde.

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Veröffentlicht am: 2. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ätsch, daneben. Den falschen verklagt? Bundesarbeitsgericht grosszügig

denn eine falsche Bezeichnung schadet nicht (falsa demonstratio non nocet, ausser in der Prüfung ;-). Das gilt in einer Klageschrift nicht nur, wenn statt einer GmbH eine gleichnamige, aber nicht existierende AG verklagt wird, oder “Bochum” statt “Stadt Bochum” oder “Oberstadtdirektor Müller” (more…)

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Veröffentlicht am: 2. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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LAG Köln: Benachteiligung kann sich aus einer Massierung von Massnahmen ergeben

Mancher Arbeitgeber legt, wenn er einen Arbeitnehmer mal auf dem Kieker hat, richtig los. Eine Massnahme jagt die andere, an manchen Tagen gibt es auch mehrere Abmahnungen, Kenner sprechen dann von “Serienabmahnungen”. Auch das Landesarbeitsgericht Köln hatte einen solchen Fall zu bewerten. Die Beklagte aus der KfZ-Branche hatte einem leitenden Mitarbeiter innerhalb von zwei Tagen …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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