Grenzen des Vertrauensschutzes bei Massenentlassungsanzeige
hat das Bundesarbeitsgericht jetzt in seinem Urteil vom 13.07.2006 (6 AZR 198/06, Pressemitteilung 49/06) aufgezeigt. Einem Insolvenzverwalter, der nach dem EuGH-Urteil vom 27.01.2006 (RS C-188/03 „Junk“) und der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2006 (2 AZR 343/05), mit der das BAG seine Rechtsprechung richtlinienkonform am EuGH-Urteil ausrichtete, Kündigungen aussprach, wurde dies zum Verhängnis. Weil er -offensichtlich …
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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2006 von RA Felser
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