AGG: Schmerzensgeld von 11000 Euro für Degradierung
Das Arbeitsgericht Wiesbaden (Urteil vom 18.12.2008 – Aktenzeichen 5 Ca 46/08) verurteilte die R+V Versicherung im Fall „Eisele“ zu einer Entschädigung in Höhe von 10818 Euro, also drei Gehälter nach § 15 Abs. 2 S. 1 AGG . Die Klage der Arbeitnehmerin türkischer Abstammung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihres Geschlechts auf Zahlung …
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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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