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Haftungsfallen bei der Kündigungsschutzklage

Dass im Kündigungsschutzprozeß (und auch ansonsten im Arbeitsgerichtsverfahren) einige Tücken für nicht auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte lauern, hat sich noch nicht rumgesprochen. Die meisten Allgemeinanwälte halten z.B. ein Kündigungsschutzverfahren für eine Routinesache, also Brot-und-Butter des Anwaltsdaseins. Spätestens bei den nicht mehr ganz seltenen Angeboten des beklagten Arbeitgebers, zwischenzeitlich – also während des Kündigungsschutzverfahrens-  eine …

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Veröffentlicht am: 23. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Risiko Kündigungsschutzklage

Nein, nicht für den Arbeitgeber, sondern für den Arbeitnehmer. Wieso, das kann man einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 08.11.2007 – 2 AZR 314/06) entnehmen, die den Arbeitnehmeranwalt zwingt, alle Einwendungen bis zum Abschluß der ersten Instanz vorzubringen. In der Berufung und Revision

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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Streitwert wie Kündigungsschutzklage auch ohne Kündigungsschutz

Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vorgeht, setzt das voraus, dass er Kündigungsschutz geniesst, also die Wartezeit nach § 1 KSchG erfüllt ist und er nicht in einem Kleinbetrieb nach § 23 KSchG gearbeitet hat. Alle anderen Arbeitnehmer können die Kündigung nicht auf die soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz überprüfen lassen, sondern …

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Veröffentlicht am: 28. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Muster einer Kündigungsschutzklage

Da man nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen gegen eine Kündigung Klage erheben muss, wird es manchmal ganz schön eng. Und wenn man dann nicht mehr rechtzeitig einen Anwaltstermin bekommt, bleibt nur noch der Weg zur Rechtsantragsstelle beim zuständigen Arbeitsgericht. Dort kann jeder eine Klage gegen die Kündigung einreichen, die Damen und Herren …

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Veröffentlicht am: 22. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsschutzklage: Statistik

Die Zahl der Kündigungsschutzklagen ist seit 2004 stark rückläufig. Diese erlebte und durch Kollegengespräche wie auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV bestätigte Tatsache wird durch neue Statistiken der Landesarbeitsgerichte bestätigt. Nicht jeder klagt gegen eine Kündigung. Ca. 1,2 Mio. Kündigungen werden jährlich durch Arbeitgeber erklärt. Etwa jede fünfte Kündigung wird 5 / 5 …

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Veröffentlicht am: 22. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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