Haftungsfallen bei der Kündigungsschutzklage
Dass im Kündigungsschutzprozeß (und auch ansonsten im Arbeitsgerichtsverfahren) einige Tücken für nicht auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte lauern, hat sich noch nicht rumgesprochen. Die meisten Allgemeinanwälte halten z.B. ein Kündigungsschutzverfahren für eine Routinesache, also Brot-und-Butter des Anwaltsdaseins. Spätestens bei den nicht mehr ganz seltenen Angeboten des beklagten Arbeitgebers, zwischenzeitlich – also während des Kündigungsschutzverfahrens- eine …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 23. November, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):