Schriftform bei der Kündigung: Kürzel der Unterschrift reicht nicht
so das Arbeitsgericht Hanau (Urteil vom 04.04.2007 – 1 Ca 470/06) nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom heutigen Tage. Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa, hatte eine Kündigung eines Mitarbeiters aus der Führungsetage des Kreises mit einer Unterschrift versehen, die das Arbeitsgericht nicht als Unterschrift akzeptieren mochte. Die Kammer sah sich allenfalls in der …
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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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