Unterhalt, Ehevertrag und Firmenwagen
Beim Streit um den Unterhalt wird oft der Firmenwagen vergessen. Dabei handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der durch die private Nutzungsmöglichkeit verursacht wird. Nun ist die steuerliche Belastung oft geringer, als der erforderliche Aufwand für Anschaffung und Unterhalt eines eigenen Neuwagens. Daher wird von den Familiengerichten zumeist
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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2008 von RA Michael W. Felser
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