Zusatzpflichtteil

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Gemäß § 2305 BGB besteht ein Anspruch auf den Zusatzpflichtteil, wenn der Pflichtteilsberechtigte  zwar Erbe ist, ihm aber ein Erbteil hinterlassen ist, der geringer als sein Pflichtteil ist. Er kann dann als Zusatzpflichtteil den Betrag verlangen, um den der hinterlassene Erbteil hinter der Pflichtteilsquote zurück bleibt.

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Zuschlag

Der Zuschlag ist ein Begriff aus der Zwangsversteigerung von Immobilien. Wird einem Bieter durch das Gericht der Zuschlag erteilt, erwirbt er damit das Eigentum an der Immobilie.

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Zustellungsbevollmächtigter

Ein Zustellungsbevollmächtigter ist bevollmächtigt, zuzustellende Schriftstücke für eine andere Person entgegen zu nehmen. In Nachlassangelegenheiten kommt dies insbesondere vor, wenn durch das Nachlassgericht Zustellungen an im Ausland lebende Personen vorzunehmen sind. Haben diese Personen eine im Inland lebende Person als Zustellungsbevollmächtigten benannt, veranlasst das Gericht die Zustellung an diese Bevollmächtigten. Damit werden sonst oft gegebene …

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