Es handelt sich um eine Vergütungstabelle bezüglich der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit grundsätzlich eine Vergütung. Diese kann durch den Erblasser festgelegt werden. Anderenfalls wird auf verschiedene Tabellen zurückgegriffen, um die Vergütung zu ermitteln. Neben der Möhring`schen Tabelle gibt es u.a. noch die Rheinische Tabelle, die Neue Rheinische Tabelle, die Eckelskemper`sche Tabelle, die Berliner Praxis und die Tabelle von Tschischgale.
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- 20. Juni 2019
- Berliner Praxis, die Neue Rheinische Tabelle, Eckelskemper`sche Tabelle, Möhring´sche Tabelle, Rheinische Tabelle, Tabelle von Tschischgale., Testamentsvollstrecker, Vergütung, Vergütungstabelle
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Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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