Eine Regelung findet sich in § 1901 a BGB. Die Patientenverfügung ist eine Anweisung an die behandelnden Ärzte, welche Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, darüber eine Entscheidung zu treffen, z.B. weil man aufgrund eines Unfalls im Koma liegt oder aufgrund des geistigen Zustands keine Entscheidungen mehr treffen kann.
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- 20. Juni 2019
- Arzt, Ärzte, Patientenverfügung, Unfall
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Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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