Ehegatte

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein sog. gemeinschaftliches Testament, das in den §§ 2265 ff BGB geregelt ist. das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Bei dem Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und einen Dritten (meistens die gemeinsamen Kinder) zu ihren Schlusserben. Beim Tod des Erstversterbenden wird der …

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Bindungswirkung Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Der Erbvertrag kann sog. vertragsmäßige Verfügungen enthalten. Diese sind bindend, so dass keiner der Vertragsschließenden sich einseitig davon lösen kann. Als vertragsmäßige Verfügungen können die Erbeinsetzung, ein Vermächtnis oder eine Auflage in Betracht kommen. Der Gegensatz zu den vertragsmäßigen Verfügungen sind einseitige Verfügungen im Erbvertrag. An diese besteht keine Bindung. Sie können einseitig widerrufen werden. …

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