Ein gemeinsames Konto kann in zwei Formen geführt werden, als oder-Konto oder als und-Konto.

Ein Oder-Konto ist ein gemeinsames Konto (z.B. Ehegattenkonto), bei dem jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen kann. Der Gegensatz ist das Und-Konto, bei dem nur beide Kontoinhaber gemeinsam über das Konto verfügen können. Gebräuchlich ist in der Praxis das Oder-Konto. Stirbt ein Mitkontoinhaber, fällt dessen hälftiger Anteil an dem Kontoguthaben in den Nachlass. Die Erben sollten gegenüber der Bank sofort die Einzelverfügungsbefugnis widerrufen, damit eine Plünderung des Kontos durch den anderen Kontoinhaber verhindert wird.

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