Unterhaltsanspruch

Grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Ein unterhaltsberechtigtes Kind erhält also keinen Unterhalt mehr, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt. Es gibt nur bezüglich des nachehelichen Unterhalts (Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten) gemäß § 1586 b BGB eine Ausnahme. Der geschiedene Ehegatte kann von dem Erben des Unterhaltspflichtigen weiterhin Unterhalt verlangen, der jedoch auf einen …

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Untervermächtnis

Bei einem Untervermächtnis wird zwischen dem Hauptvermächtnisnehmer und dem Untervermächtnisnehmer unterschieden, vgl. § 2187 BGB. Der Hauptvermächtnisnehmer erhält durch letztwillige Verfügung ein Vermächtnis zugewendet, er wird aber selbst verpflichtet, an eine andere Person etwas aus diesem Vermächtnis zuzuwenden.

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