Arbeitsbereitschaft

Mindestlohn in der Pflege auch für Bereitschaftsdienst

Mindestlohn (Mindestentgelt) in der Pflege auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. November 2014 – Aktenzeichen 5 AZR 1101/12 entschieden, dass das in der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbv) verbindlich festgeschriebene Mindestentgelt (Mindestlohn) nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist. Lediglich …

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Veröffentlicht am: 20. November, 2014 von RA Michael W. Felser
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