BfA

BfA Befreiung? Gibt´s nicht …

Die von vielen BfA-Befreiung genannte Statusfeststellung durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es schon deswegen nicht, weil die BfA (Bundesanstalt für Angestellte) nicht mehr existiert. Diese und die bisherigen Landesversicherungsanstalten sind in der DRV aufgegangen, der Deutschen Rentenversicherung. Aber auch eine „Befreiung“ ist mit dem nur durch Antrag einzuleitenden Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) …

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Veröffentlicht am: 16. November, 2009 von RA Michael W. Felser
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