Hessisches Landesarbeitsgericht

Betriebsratsbeschluss anfechten kommt in Mode …

Nur eine Mode? Immer öfter behaupten Unternehmen bzw. deren Rechtsanwalt in einem Beschlussverfahren mit dem Betriebsrat, der BR habe keinen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst. Anhaltspunkte oder Gründe für die Vermutung werden nicht vorgetragen. Das ist grundsätzlich sogar zulässig (und nicht selten erfolgreich, weil Betriebsräte leider viel öfter fehlerhafte Beschlüsse fassen, als sie selbst glauben). Die Anforderungen …

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Veröffentlicht am: 15. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
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