Lebenzeit

Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung auf Lebenszeit

Neuer Maßstab für die gesundheitliche Eignung von Beamten bei der Verbeamtung auf Lebenszeit: Im Juli 2013  hat das Bundesverwaltungsgericht eine überfällige, aber gleichwohl fast revolutionäre Änderung der Rechtsprechung zur gesundheitlichen Eignung von Beamten vor der Übernahme als Beamte auf Lebenszeit vorgenommen. Bisherige Rechtsprechung betreffend die gesundheitliche Eignung bei der Einstellung Bisher galt: „Der Beamte muss …

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Veröffentlicht am: 4. Juni, 2014 von RA Michael W. Felser
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