Telekom

Kündigung und Kündigungsfrist nach § 25 MTV Telekom

Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer der Deutschen Telekom  – DTAG – sind in § 25 MTV Telekom geregelt. Dort finden sich ausserdem Vorschriften zur Angabe des Kündigungsgrundes und der Widerrufsfrist bei einem Auflösungsvertrag. Bei einer Kündigung durch die Telekom – DTAG – oder den Arbeitnehmer sind nach dem Manteltarifvertrag (MTV) Telekom folgende Kündigungsfristen zu beachten. § 25 …

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Veröffentlicht am: 3. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
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Telekom will Scheinselbständige kündigen!?

Scheinselbständigkeit DTAG (Telekom) die Dritte: Die Deutsche Telekom (HR) hat nach internen Informationen die Vorgesetzten informiert, dass nach Einschätzung der Telekom „Scheinselbständige“, die nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen, und die angediente Fortsetzung der Tätigkeit via Arbeitnehmerüberlassung bzw. den angebotenen Auflösungsvertrag („Selbstmord“) ablehnen, die Kündigung erhalten („Mord?“). Viele IT-Berater stehen jetzt vor der Frage: …

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Telekom: Scheinselbständige IT-Berater?

Scheinselbständigkeit bei der Telekom in Bonn? Die Telekom untersucht derzeit durch eine Unternehmensberatung und zwei unabhängig agierende Anwaltskanzleien, ob hunderte bei Telekom, T-Systems und T-Mobile beschäfigte IT-Berater (Consultants) scheinselbständig sind. Die Telekom beschäftigt zahlreiche selbständige IT-Berater als Freelancer, die bei großen im Wege der sog. „Third Party Managements“ zur Verfügung gestellt werden. Bei der Untersuchung …

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Scheinselbständigkeit bei Telekom, DPAG, … ?

Scheinselbständigkeit bei der Telekom und anderen Großunternehmen? Es ist ein offenes Geheimnis, dass in der IT viele Freelancer (Freiberufler und Selbständige mit Gewerbeschein) als Berater / Consultants in der Grauzone zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit arbeiten. Das betrifft nicht nur, aber auch Großunternehmen wie Telekom, Deutsche Post AG und große Versicherungen. Einige Großunternehmen sind nun …

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Amtsangemessene Beschäftigung auch für Beamte der Telekom

Beamte der Telekom („Vivento“) dürfen nicht in einen Stellenpool abgeschoben („versetzt“) werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag (BVerwG vom 18.09.2008 – Aktenzeichen 2 C 3.07 und 2 C 8.07, 2 C 126.07).  Die Praxis bei der Telekom, die Beamten

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Veröffentlicht am: 21. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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