RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".
Das Amtsgericht Duisburg erkannte mit seinem Urteil vom 09.12.2005 – Aktenzeichen 33 C 3534/05 – einen Anspruch auf Reisepreisminderung der klagenden Eheleute an, die sich durch Musiklärm von einer unmittelbar an ihrem Hotel befindlichen Open-Air-Disco, die bis in die Morgenstunde geöffnet war, gestört fühlten. Zwar müsse der Reisende nächtliche Geräuschentfaltung, auch in Form von Musiklärm, …
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Der nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90,145) weitverbreitete Irrglaube, der Besitz oder Genuß von Cannabis in geringen Mengen habe keine rechtlichen Konsequenzen, ist durch eine weitere Entscheidung wieder einmal widerlegt. Während das BVerfGE sich vor allem mit Fragen des BtMG und dem Übermaßverbot beschäftigte, setzt sich das VG Frankfurt/Oder in seinem Urteil vom 26.06.2006 …
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Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bestätigte mit der heute veröffentlichten Entscheidung – Aktenzeichen VI ZR 189/05 – die bereits feststehenden Grundsätze der Rechtsprechung zu Verkehrssicherungspflichten von Vermietern, nach welchen nicht jeder abstrakten Gefahr vorgebeugt werden könne, sondern vermieterseits solche Vorkehrungen getroffen werden müssen, die ein gewissenhafter Vermieter für ausreichend erachten darf, um die Mieter zu …
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Ein Gefangener, welcher sich in Sicherungsverwahrung befindet, stand im – nicht erhärteten – Verdacht, durch eine farbige Flüssigkeit einen Billardtisch im Freizeitraum der JVA beschädigt zu haben. Wegen erheblicher Unruhe, die unter den Mitgefangenen wegen der Sachbeschädigung entstanden sei, ordnete der Leiter der Anstalt die Verlegung des Gefangenen in eine andere JVA an und wurde …
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Der Kollege Felser hatte bereits an anderer Stelle die Affäre um Deutschlands größten Radstar aus arbeitsrechtlicher Sicht beleuchtet. Es ging zwischenzeitlich auch durch die Presse, daß gegen die Radprofis Jan Ullrich und Oscar Sevilla und auch gegen den ehemaligen Sportlichen Leiter des T-Mobile-Teams, Rudy Pevenage, bei der Staatsanwaltschaft Bonn am 07.07.2006 durch die Kriminologin und …
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