RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".
Das Landessozialgericht Hessen hat am 10.04.2006 (Az.: L 9 AL 163/05) entschieden, dass ein Arbeitsloser dazu verpflichtet ist, seinen Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld auf Unstimmigkeiten zu überprüfen. Einem arbeitslosen Handwerksmeister wurde ein um mehr als 60 Prozent zu hohes Arbeitslosengeld ausgezahlt, so dass er nunmehr 80 Euro pro Woche mehr erhalten hat. Zuvor hatte er …
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Mit zwei am heutigen Tage veröffentlichten Urteilen (gerichtliche Aktenzeichen: VIII ZR 152/05 und VIII ZR 109/05) hat der Bundesgerichtshof den Schutz von Mietern erneut bestätigt und überzogenen Renovierungspflichten eine weitere Absage erteilt. In den beiden Verfahren sollten die Mieter nach einer im Mietvertrag enthaltenen Klausel nach einem festen Fristenplan Schönheitsreparaturen vornehmen. Zusätzlich enthielt der Vertrag …
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Das OLG Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 16.11.2005, dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob im elektronischen (Verkehrs-) Bußgeldverfahren die Versendung des Anhörungsbogens an einen anderen, als den Halter, bzw. ursprünglichen Betroffenen auch zur Verjährungsunterbrechung führt, wenn die Anordnung des „Betroffenenwechsels“ nicht schriftlich durch Handzeichen, Paraphe o. ä. dokumentiert sei. Da das Gericht von der …
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§ 240 Abs. 3a SGB V sah bis zum 31.12.2003 für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, die neben Ihren Ruhestandsbezügen Leistungen aus Betriebsrenten, öffentlich-rechtliche Zusatzversorgungen oder Direktversicherungen erhielten, eine privilegierte Behandlung dieser Behandlungen im Hinblick auf ihre Beitragspflichtigkeit in der gesetzlichen KV vor. Nach dieser Besitzstandsschutzregelung wurde angeordnet, dass für freiwillig Versicherte weiterhin nur …
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Der als „Kannibale von Rotenburg“ (Hessen) bekannt gewordene Armin M. (44) hatte über das Internet ein tötungswilliges Opfer gesucht, da er bereits in der Pubertät Phantasien hegte, als Schlachter eine männliche Person durch Abstechen zu töten, dann
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