RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer der Deutschen Telekom – DTAG – sind in § 25 MTV Telekom geregelt. Dort finden sich ausserdem Vorschriften zur Angabe des Kündigungsgrundes und der Widerrufsfrist bei einem Auflösungsvertrag. Bei einer Kündigung durch die Telekom – DTAG – oder den Arbeitnehmer sind nach dem Manteltarifvertrag (MTV) Telekom folgende Kündigungsfristen zu beachten. § 25 …
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Scheinselbständigkeit DTAG (Telekom) die Dritte: Die Deutsche Telekom (HR) hat nach internen Informationen die Vorgesetzten informiert, dass nach Einschätzung der Telekom „Scheinselbständige“, die nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen, und die angediente Fortsetzung der Tätigkeit via Arbeitnehmerüberlassung bzw. den angebotenen Auflösungsvertrag („Selbstmord“) ablehnen, die Kündigung erhalten („Mord?“). Viele IT-Berater stehen jetzt vor der Frage: …
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Veröffentlicht am: 3. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anwalt, Auflösungsvertrag, Bonn, DTAG, Fachanwalt, Freelancer, Hays, IT-Berater, IT-Consultant, Kündigung, Rechtsanwalt, Scheinselbständig, Scheinselbständigkeit, T-Systems, Telekom
Scheinselbständigkeit bei der Telekom in Bonn? Die Telekom untersucht derzeit durch eine Unternehmensberatung und zwei unabhängig agierende Anwaltskanzleien, ob hunderte bei Telekom, T-Systems und T-Mobile beschäfigte IT-Berater (Consultants) scheinselbständig sind. Die Telekom beschäftigt zahlreiche selbständige IT-Berater als Freelancer, die bei großen im Wege der sog. „Third Party Managements“ zur Verfügung gestellt werden. Bei der Untersuchung …
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Veröffentlicht am: 1. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitnehmerüberlassung, Auflösungsvertrag, Bonn, IT-Berater, IT-Consultant, Kündigung, Projektvertrag, Rahmenvertrag, Scheinselbständig, Scheinselbständigkeit, Telekom
Die bekannte frühere Kölner Privatbank Sal. Oppenheim, jetzt Teil der Deutschen Bank Konzerns, baut 2013/2014 einen großen Teil seiner Stellen ab (die veröffentlichten Zahlen schwanken zwischen 300 und über 400 Vollzeitstellen von ca. 900). Mit dem Gesamtbetriebsrat von Sal. Oppenheim wurde ein Interessenausgleich, ein Sozialplan und eine Freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen, mit der der Personalabbau sozialverträglich …
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Scheinselbständigkeit bei der Telekom und anderen Großunternehmen? Es ist ein offenes Geheimnis, dass in der IT viele Freelancer (Freiberufler und Selbständige mit Gewerbeschein) als Berater / Consultants in der Grauzone zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit arbeiten. Das betrifft nicht nur, aber auch Großunternehmen wie Telekom, Deutsche Post AG und große Versicherungen. Einige Großunternehmen sind nun …
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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anwalt, Bonn, Fachanwalt, Freiberufler, IT-Berater, IT-Consultant, Projektvertrag; Rahmenvertrag, Rechtsanwalt, Scheinselbständigkeit, Selbstanzeige, Telekom