RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Nach Auffassung des ADAC offensichtlich schon, wie der Kölner Stadtanzeiger soeben berichtet. Dem Artikel zufolge will der ADAC ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, dass eindeutig belege, dass Umweltzonen keinen positiven Aspekt erzielen. Der ADAC sehe in den Umweltzonen unter Berufung auf das Gutachten „Augenwischerei. Der ADAC wolle betroffenen Mitgliedern für den Rechtsweg Unterstützung anbieten. …
Weiterlesen >
Der Gesetzgeber wollte die außergerichtliche Streitschlichtung fördern und die Arbeitsgerichte entlasten. So wurde § 1 a KSchG geschaffen. Danach erhalten Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung, wenn sie auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten und der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf diesen Anspruch hingewiesen hat. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage schließt also ebenso wie der Antrag auf …
Weiterlesen >
Zum 01.01.2008 traten Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Wir werden in lockerer Folge darüber in der nächsten Zeit berichten. Eine wichtige Änderung bringt nun zunächst § 215 VVG. Danach kann der Versicherungsnehmer bei seinem Wohnsitzgericht klagen. Er ist nicht mehr darauf angewiesen, am Sitz des Versicherers zu klagen. Zwar sah bereits § 48 a.F. …
Weiterlesen >
Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 13.12.2007 die Klage eines Arztes abgewiesen, der von der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe die Zusicherung begehrte, dass im Falle seines Todes sein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, mit dem er nach niederländischem Recht verheiratet ist, eine Hinterbliebenenversorgung erhält.
Weiterlesen >
Eine angestellte Lehrkraft wird nicht dadurch rechtswidrig benachteiligt, dass ihr Arbeitsvertrag auf ein Schuljahr befristet wird und vor Beginn der Sommerferien endet. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 19.12.2007, Az.: 5 AZR 260/07).
Weiterlesen >