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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Beamtenrecht: Anwärterbezüge trotz Entlassung

Wird der Beamte auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, dann sieht er sich mangels Zahlung von Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Arbeitslosengeld wird nicht gewährt und der privat-wirtschaftliche Arbeitsmarkt steht aufgrund der nicht beendeten und dazu noch beamtenspezifischen Ausbildung nur in beschränkten Maße offen. Der Beamte, der sich gegen die …

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Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Hartz IV: Kosten der Einzugsrenovierung ?

Das Sozialgericht Duisburg (Az.: S 7 AS 77/05) hat sich mit der Frage befasst, ob die Regelleistungen auch die Kosten einer Einzugsrenovierung beeinhalten oder aber gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 als gesonderte Beihilfe von den Trägern des Arbeitslosengelds II zu übernehmen sind.

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Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung wegen Ebay

In zwei Entscheidungen haben Landesarbeitsgerichte Kündigungen von Mitarbeitern als gerechtfertigt angesehen, die verdächtigt wurden, bei EBAY im Eigentum ihres Arbeitgebers stehende Sachen versteigert zu haben. In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln unterlag ein Kundendienstmonteur der Telekom mit seiner Klage gegen eine Verdachtskündigung wegen

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Veröffentlicht am: 11. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsfeier: Viel getrunken, dann ertrunken

Mit einem solchen Fall hatte sich das OLG Frankfurt (Az.: 17 U 11/07) zu beschäftigen. Ein Mitarbeiter eines Unternehmens hatte an einer Konferenz in Malta teilgenommen. Dort wurde abends im Rahmen einer Freizeitveranstaltung eine Bootsfahrt angeboten. Alkohol wurde auch gereicht. Jedenfalls soll der Mann etwa 3 Promille intus gehabt haben. Aus ungeklärter Ursache fiel der …

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung nach der Ausbildung

Nach einer befristeten Übernahme eines Auszubildenden nach Ausbildungsende dürfen keine weiteren befristeten Arbeitsverträge im Anschluss hieran damit begründet werden, dem Auszubildenden solle eine Anschlussbeschäftigung ermöglicht werden.  Das entschied heute das Bundesarbeitsgericht in zwei Sachen zugunsten der mit mehreren befristeten Arbeitsverträgen weiterbeschäftigten Ex-Auszubildenden, die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian von Hopffgarten vertreten wurden. Die …

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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