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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

BAG: Kündigungsfrist freier Mitarbeiter

Die Kündigungsfrist freier Mitarbeiter richtet sich nicht nach der für Arbeitnehmer geltenden Vorschrift des § 622 BGB mit längeren Kündigungsfristen als bei selbständigen Dienstnehmern (§ 621 BGB), selbst wenn es sich bei dem freien Mitarbeiter um eine sog. arbeitnehmerähnliche Person handeln sollte, so das Bundesarbeitsgericht: „b) Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts sind arbeitnehmerähnliche Personen mit …

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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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GdL: Befangenheitsantrag gescheitert

Das Arbeitsgericht Chemnitz hat heute abend den Befangenheitsantrag der GdL gegen den Richter als unbegründet zurückgewiesen, so der Newsticker von Arbeitsrecht.de. Unklar ist, ob das Arbeitsgericht Chemnitz heute noch

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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Betriebsrat bestimmt bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern mit

das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 02.10.2007 – Aktenzeichen 1 ABR 60/06) und gab damit dem Antrag eines Betriebsrats einer Pflegeeinrichtung statt. Die Beschäfigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II – sog. Ein-Euro-Jobber – stelle eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar.  Obwohl sie keine …

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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Mit allen Mitteln: GdL stellt Befangenheitsantrag am Arbeitsgericht Chemnitz

Mit wirklich allen Mitteln versucht die GdL offenbar ein Streikverbot durch das Arbeitsgericht Chemitz zu verhindern: Wie die „Welt“ berichtete, hat die GdL einen wegen der Besorgnis einer Befangenheit einen Antrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, so dass die um 15 Uhr begonnene Verhandlung unterbrochen werden musste. Nun muss unter Umständen ein anderer Richter

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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Amtsarzt vs. Privatarzt – Obergutachten zur Klärung der Dienstfähigkeit!

Das Thema „Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit“ ist schon wiederholt Gegenstand von Beiträgen auf blog.juracity.de gewesen, weil hier gleich mehrere Fragen aufkommen können: Wer befindet über die Dienstfähigkeit – Amtsarzt, Privatarzt oder gar der Dienstherr? Setzt Dienstunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit voraus? Ist eine Erkrankung im medizinischen Sinne Voraussetzung für die Feststellung der Dienstfähigkeit?

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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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