Kündigungsfrist nach dem Entgelt-Rahmenabkommen (ERA)

Die Kündigungsfristen nach dem MTV Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) in Baden-Württemberg gelten sowohl für die Eigenkündigung (Kündigung durch den Arbeitnehmer) als auch für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Kündigungsfristen sehen nach ERA wie folgt aus: 5 / 5 ( 2 votes )

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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Trinkgeld als Kündigungsgrund: Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 22.10.2008 – 18 TaBV 2/08) hat – anders als die Vorinstanz – die vom Betriebsrat nach § 103 BetrVG verweigerte Zustimmung zur ausserordentlichen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzende, der Trinkgelder für sich vereinnahmt haben soll, bestätigt. Der Vorsitzende des Betriebsrates einer Brauerei im Schwarzwald muss 5 / 5 ( 1 …

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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2009

Die geplante Erhöhung des Kindergelds sowie die Änderungen der steuerlichen Freibeträge für Kinder machen eine Änderung der sog. „Düsseldorfer Tabelle“ erforderlich. Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft. Sie ist aber die wichtigste Entscheidungshilfe zur Bestimmung des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird die neue Tabelle

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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Ikea, das Arbeitsgericht Mannheim, die ausgebrannten Mitarbeiter und Weihnachten

Das Arbeitsgericht Mannheim hat in dem Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG die ausserordentliche Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden bei Ikea in Walldort, Cordula Becker, für zulässig erklärt und die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung ersetzt.  Cordula Becker, Betriebsratsvorsitzende von Ikea in Walldorf, hatte gegenüber der Sendung Frontal (ZDF) berichtet, „dass ständig der Krankenwagen kam, jeden zweiten …

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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Bonn: Leichenpfusch am Arbeitsplatz?

Ein recht morbider Fall wurde jüngst vor dem Arbeitsgericht Bonn verhandelt. Ein 53 – jähriger ist seit ca. 20 Jahren in der Pathologie eines Bonner Krankenhauses beschäftigt. Sein Job besteht darin, sezierte Leichen in einen entsprechenden Zustand zu bringen. Offensichtlich war das Krankenhaus nun mit den Arbeiten des Mitarbeiters nicht mehr zufrieden und kündigte den …

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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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