Kündigung durch den Arbeitnehmer
Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (sog. Eigenkündigung) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber. Auch der Arbeitnehmer muss bei der Kündigung die Schriftform beachten, eine
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Veröffentlicht am: 23. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es – im Regelfall – eine längere Kündigungsfrist als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Nach wie vor gibt es hier (in § 34 TVÖD bzw. § 34 TV-L) nämlich eine Kündigungsfrist zum Quartalsende und nicht wie im Gesetz zum Monatsende. … 



