Kündigung durch den Arbeitnehmer

Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (sog. Eigenkündigung) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber. Auch der Arbeitnehmer muss bei der Kündigung die Schriftform beachten, eine

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Veröffentlicht am: 23. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Geschlechtsdiskriminierende Stellenanzeige der Arbeitsagentur

Arbeitgeber haften nicht für eine geschlechtsdiskriminierende Stellenanzeige der Bundesarbeitsagentur auf Entschädigung nach dem AGG, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 24.04.2008 – Aktenzeichen 11 Sa 95/08). Es wies damit die Klage eines Hotelfachmanns ab, der sich auf eine Stellenanzeige für ein „Stellenangebot Hotelfachfrau (Hotelfachmann, -frau)…“ beworben hatte. Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch …

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Veröffentlicht am: 23. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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§ 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst

Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es – im Regelfall – eine längere Kündigungsfrist als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Nach wie vor gibt es hier (in § 34 TVÖD bzw. § 34 TV-L) nämlich eine Kündigungsfrist zum Quartalsende und nicht wie im Gesetz zum Monatsende. …

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Veröffentlicht am: 22. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung

Die richtige Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgebers ergibt sich aus dem Gesetz (§ 622 BGB), Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag. Da das Gesetz immer gilt, häufig auch ein Tarifvertrag und zu allem Überfluß auch der Arbeitsvertrag noch eine Regelung zur Kündigungsfrist enthält, stellt sich die Frage, was gilt denn jetzt? Ein Problem …

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Veröffentlicht am: 22. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Pflegezeit: Kündigungsschutz ab Ankündigung

Schutz vor Kündigung hat man als Arbeitnehmer bereits ab Ankündigung, seine Rechte nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen zu wollen. Das betrifft sowohl die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach

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Veröffentlicht am: 22. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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