Rauchverbot: Das Urteil des BVerfG in der Analyse des Bundestags

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08) zum Rauchverbot in den Gaststätten und der Gastronomie (Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin) in einem Gutachten einer Analyse unterzogen und kommt zu dem Schluß:

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Veröffentlicht am: 4. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Google Street View in der Sackgasse

Google Street View macht fleißig weltweit Bilder von Straßen, Häusern und Menschen. Zu diesem Zweck fahren Mapping Cars (> Foto der deutschen Variante) durch die Gegend, auf denen entsprechende Panoramakameras installiert sind. Einen dieser Fahrer erwischte Valleywag nun beim Einfahren in eine Sackgasse, schnappte sich

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Veröffentlicht am: 4. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Unfall in Frankreich

Bei einer Reise nach Frankreich denkt man an die Cote d‘ Azur, traumhafte Panoramastraßen, den Atlantik, gutes Essen und guten Wein. Was aber gilt, wenn man dort einen Unfall erleidet ? Wie immer gilt es, auch nach einem Unfall in Frankreich die Unfallstelle und Beweise zu sichern. Angaben zur gegnerischen Haftpflichtversicherung findet man auf einem …

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Veröffentlicht am: 4. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften

Das „Ausbildungsrecht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in NRW“ hat Kollege Robert Hotstegs, Rechtsanwalt in der u.a. auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Obst in Düsseldorf, ehemals stellvertretender Vorsitzender des Personalrats der Referendare beim Landgericht Düsseldorf und damit mit der Materie bestens vertraut, auf mehr als 150 Seiten zusammengestellt. Der Referendar, noch besser der Jurastudent, …

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Veröffentlicht am: 4. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Wuppertal bestätigt Kündigung wegen Kopftuchtragen

Das Arbeitsgericht Wuppertal hat am 29.07.2008 in erster Instanz eine durch das Land Nordrhein Westfalen ausgesprochene und mit dem verbotswidrigen Tragen eines Kopftuchs begründete Kündigung einer muslimischen Lehrerin bestätigt. Die Klägerin hatte sich trotz vorheriger Abmahnung geweigert, ihr Kopftuch – das sie aus religiösen Gründen trägt – im Schulunterricht abzunehmen. Das Arbeitsgericht Wuppertal hat

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Veröffentlicht am: 1. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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