Rauchverbot: Das Urteil des BVerfG in der Analyse des Bundestags
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008 (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08) zum Rauchverbot in den Gaststätten und der Gastronomie (Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin) in einem Gutachten einer Analyse unterzogen und kommt zu dem Schluß:
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Veröffentlicht am: 4. August, 2008 von RA Michael W. Felser
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