LG Coburg: Nach einem Brand nicht so eilig aufräumen..
Niemand wünscht sich einen Haus- oder Wohnungsbrand. Wenn es dann doch passiert, ist aber noch die Hausratversicherung für die Geschädigten da. Damit wirbt schließlich auch die Versicherungswirtschaft. Auch eine große und bekannte Versicherung in Coburg
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Veröffentlicht am: 19. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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