Haftungsbescheid vom Finanzamt (§ 42d EStG)
Böse Überraschung für Arbeitgeber, die Scheinselbständige beschäftigten. Kommt das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass die Beschäftigung freier Mitarbeiter oder anderer Selbständiger tatsächlich als Einsatz von Arbeitnehmern anzusehen ist, kann der Auftraggeber für Einkommenssteuer in Haftung genommen werden, § 42d EStG. Auch wenn das Finanzamt annimmt, es läge in Wahrheit Arbeitnehmerüberlassung vor, kann es im Wege …
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Veröffentlicht am: 30. März, 2011 von RA Michael W. Felser
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Arbeitnehmer haben es gut: Bei der Wahl des zuständigen Arbeitsgericht s kann man praktisch keinen Fehler machen – auch wenn man selbst Klage einreicht oder mithilfe der Rechtsantragsstelle eine Klage (z.B. Kündigungsschutzklage) aufsetzen lässt. Das Arbeitsgerichtsgesetz und die Zivilprozessordnung lassen dem klagenden Arbeitnehmer nämlich die freieWahl unter zahlreichen sogenannten Gerichtsständen, also Gerichtsorten, an denen zulässigerweise … 


