Mobbing: Schmerzensgeld nur für Führungskräfte?
Auf die Klage einer Topmanagers eines Stuttgarter Autobauers (na? hupt´s …) verurteilte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 12.06.2006 – Aktenzeichen 4 Sa 68/05) das Unternehmen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 25.000 Euro. Das LAG in Stuttgart verurteilte das Automobilunternehmen ausserdem dazu, den klagenden leitenden Angestellten zukünftig vertragsgemäss zu beschäftigen. Der Kläger, der ein sechsstelliges Jahresgehalt …
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Veröffentlicht am: 9. September, 2006 von RA Felser
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