OVG NW zur Beamtenhaftung – Zoff der Schwiegereltern kann teuer werden!
Beamte haften im Falle der Verletzung dienstlicher Pflichten für enststandene Schäden nicht nur gegenüber Dritten nach außen, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn. Für Bundesbeamte enthält § 78 BBG die entsprechende Grundlage. Nach § 78 I BBG kommt eine Haftung des Beamten aber nur bei Vorsatz oder grober Fahlässigkeit in Betracht. Der Dienstherr kann …
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Veröffentlicht am: 25. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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Neben der Frage, ob man „Hitzefrei“ im Job beanspruchen kann, stellt sich bei länger andauernden Hitzeperioden hilfsweise die Frage, ob der Krawattenknoten am Bankschalter legerer getragen werden darf oder ob es im Parfümeriebereich des Kaufhauses auch schon mal ein Top mit Spaghettiträger sein darf. So wollte ein Sicherheitsunternehmen den Fahrer eines Geldtransporters kündigen, der beim … 

