Rückforderung bei Vorschuss auf Verletztenrente
Das Landessozialgericht Niedersachsen hat mit der jetzt veröffentlichten Entscheidung – Aktenzeichen 9 U 565/02 – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes entschieden, dass für die Rückforderung einer als Vorschuss gezahlten Verletztenrente die strengeren Voraussetzungen des § 45 SGB X i.V.m. § 50 SGB X erfüllt sein müssen und nicht, wie der Versicherungsträger meint, lediglich die …
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Veröffentlicht am: 27. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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