Arbeitsgericht Köln: Kopftuchurteil
Einer muslimischen Krankenschwester war von einem christlichen Krankenhaus wegen des Tragens eines Kopftuches fristlos gekündigt worden. Die Frau erhob vor dem Arbeitsgericht Köln Kündigungsschutzklage. Und die Richter gaben der Klägerin Recht. Ein Kopftuch als Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam
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Veröffentlicht am: 18. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Was gilt? Eine Kündigungfrist zum Quartalsende oder gesetzliche Kündigungsfrist zum Monatsende? Die Kündigungsfrist zum Quartalsende stellt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und sogar Fachanwälte für Arbeitsrecht vor diffizile Probleme. Die Quartalskündigungsfrist – ein Relikt aus Zeiten des Angestelltenkündigungsgesetzes – wird nämlich gerne – am liebsten in der Form „sechs Wochen zum Quartalsende – im Arbeitsvertrag gefunden, so dass … 



