Videoüberwachung und Mitbestimmung des Betriebsrats
Kein Wunder, dass Lidl sich so gegen Betriebsratswahlen sträubt, denn mit Betriebsrat wäre das nicht passiert. Womöglich hätte Lidl sich so negative Publicity erspart, denn welcher Kunde möchte schon gerne im O-Ton aufgezeichnet werden? Die AiB Plus, eine Beilage der Fachzeitschrift für Betriebsräte „Arbeitsrecht im Betrieb„, hat das Thema schon letztes Jahr aufgenommen. Ein Auszug:
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Veröffentlicht am: 27. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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