Betriebsverfassungsrecht.de

Videoüberwachung und Mitbestimmung des Betriebsrats

Kein Wunder, dass Lidl sich so gegen Betriebsratswahlen sträubt, denn mit Betriebsrat wäre das nicht passiert. Womöglich hätte Lidl sich so negative Publicity erspart, denn welcher Kunde möchte schon gerne im O-Ton aufgezeichnet werden? Die AiB Plus, eine Beilage der Fachzeitschrift für Betriebsräte „Arbeitsrecht im Betrieb„, hat das Thema schon letztes Jahr aufgenommen. Ein Auszug:

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Veröffentlicht am: 27. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Übergangsmandat des Betriebsrats und Betriebsratswahl

Na, ab und zu erlebt man als Anwalt auch noch Überraschungen. Da schreibt ein Arbeitgeber an den Betriebsrat, der mit Übergangsmandat (§ 21 a BetrVG) nach einer Verschmelzung eine Betriebsratswahl eingeleitet, d.h. einen Wahlvorstand

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Veröffentlicht am: 5. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Betriebsratsbashing bei H&M

Man kann demnächst nix mehr kaufen. Überall: Massenentlassungen, Betriebsstilllegungen, Betriebsratsmobbing. Der Spiegel

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Veröffentlicht am: 4. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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VW: Betriebsratschef geht in den Knast

Wie der Kölner Stadtanzeiger soeben berichtet, hat das Landgericht Braunschweig den früheren Betriebsratschef von VW im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren VW – Manager Peter Hartz wegen Untreue und sog. Lustreisen auf Kosten des Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Gewährung ist daher zunächst nicht …

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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Tendenzträger in der Pflege

Häufig streiten sich die Leitungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen um die Frage, wer Tendenzträger ist. Für den Arbeitgeber sind allenfalls die Pförtner und das Küchenpersonal keine Tendenzträger, für den Betriebsrat dagegen sind allenfalls die Ärzte Tendenzträger. Die Einordnung hat erhebliche Bedeutung, weil das Bestehen und der Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in Tendenzbetrieben davon abhängt. …

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Veröffentlicht am: 21. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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