Besser kein Vergleich…..
denkt man sich so manchmal nach einem Urteil; auch wenn man gewonnen hat. Für einen Berater hatten wir ca. € 3000,00 Honorar geltend gemacht. Weitere Positionen in Höhe von € 2.000,00 waren ausdrücklich vorbehalten worden. Der Auftraggeber erklärte die Aufrechnung mit vorgeblichen Schadenersatzansprüchen und erhob entsprechend noch Widerklage auf Zahlung von ca. € 11.000,00. In …
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Veröffentlicht am: 27. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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