Scheinselbständige IT-Berater können ein Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden haben
Scheinselbständige IT-Berater können ein Arbeitsverhältnis mit dem Endkunden haben, so das Sozialgericht München in einem aktuellen Urteil aus November 2013. Die Beteiligten in dem Verfahren stritten um den sozialversicherungsrechtlichen Status eines IT-Beraters und die Versicherungspflicht seines Auftraggebers, einer GmbH, im Hinblick auf die Tätigkeit des Beigeladenen als Software-Entwickler bei einem T-Unternehmen im Zeitraum vom 1.7.2008 …
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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2014 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): 2013, Arbeitnehmerüberlassung, IT-Berater, Scheinselbständigkeit, SG München, Telekom
Die Telekom löst die Probleme mit scheinselbständigen IT-Beratern, die als Freelancer entweder direkt oder über Vermittler mit Rahmenvertrag und Projektvertrag bei T-Systems, T-Mobile oder T-Online beschäftigt waren, auf unterschiedliche Weise. Teilweise wird dem als scheinselbständig eingestuften IT-Berater ein Auflösungsvertrag angeboten (mit oder ohne Weiterbeschäftigung und Abfindung). Anderen wird eine Weiterbeschäftigung angeboten mit einem neuen Arbeitsvertrag …
Die Medien haben es berichtet: Die DTAG (Telekom einschließlich T-Mobile, T-Online und T-Systems) will die langjährig Beschäftigung der Leiharbeitnehmer, insbesondere im IT-Bereich beenden. Den bisher besten und wirklich selbst recherchierten Beitrag zu den geplanten Kündigungen von Leiharbeitnehmern liefert die WELT. Da wir zahlreiche Betroffene (über Vermittler an die Telekom verliehene Scheinselbständige und per AÜG an …
IT-Berater, die mit Werkvertrag bei Daimler-Benz eingesetzt waren, sind Arbeitnehmer, hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 1.8.2013 Aktenzeichen 2 Sa 6/13 entschieden. Die beiden Kläger waren bei einem IT-Systemhaus als freie Mitarbeiter eingestellt. Die beiden IT-Freelancer wurden über einen führenden Dienstleister für Informationstechnologie, im Rahmen eines Werkvertrages von 2001 bis Ende 2011 als IT-Fachkräfte …
Das Sozialgericht Stuttgart hat am 26.7.2013 nach Anhörung des IT-Beraters entschieden, dass ein in einem großen IT-Projekt der Bundeswehr beratend tätiger IT-Consultant nicht als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (Scheinselbständiger) sondern als Selbständiger anzusehen ist. Das ist deshalb bemerkenswert, weil das Landessozialgericht Baden-Württemberg, also die Berufungsinstanz, IT-Berater, die über Rahmenvertrag und Projektvertrag über einen Vermittler bei einem Endkunden … 



