Scheinselbständigkeit

Telekom: Auflösungsvertrag unterschreiben?

Auflösungsvertrag der Telekom zum 30.9.2013 unterzeichnen? Vielen Freelancern im IT-Bereich der Telekom werden derzeit zwei Alternativen angeboten: Auflösungsvertrag zum 30.09.2013 oder Arbeitsvertrag ab dem 1.7.2013 oder auch Einsatz im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Wer das jeweilige Angebot rundweg ablehnt, wird sofort freigestellt und bekommt kein Honorar mehr; auch wenn das Kontingent nicht ausgeschöpft ist und der Projektvertrag …

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Telekom will Scheinselbständige kündigen!?

Scheinselbständigkeit DTAG (Telekom) die Dritte: Die Deutsche Telekom (HR) hat nach internen Informationen die Vorgesetzten informiert, dass nach Einschätzung der Telekom „Scheinselbständige“, die nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen, und die angediente Fortsetzung der Tätigkeit via Arbeitnehmerüberlassung bzw. den angebotenen Auflösungsvertrag („Selbstmord“) ablehnen, die Kündigung erhalten („Mord?“). Viele IT-Berater stehen jetzt vor der Frage: …

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Telekom: Scheinselbständige IT-Berater?

Scheinselbständigkeit bei der Telekom in Bonn? Die Telekom untersucht derzeit durch eine Unternehmensberatung und zwei unabhängig agierende Anwaltskanzleien, ob hunderte bei Telekom, T-Systems und T-Mobile beschäfigte IT-Berater (Consultants) scheinselbständig sind. Die Telekom beschäftigt zahlreiche selbständige IT-Berater als Freelancer, die bei großen im Wege der sog. „Third Party Managements“ zur Verfügung gestellt werden. Bei der Untersuchung …

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Scheinselbständigkeit bei Telekom, DPAG, … ?

Scheinselbständigkeit bei der Telekom und anderen Großunternehmen? Es ist ein offenes Geheimnis, dass in der IT viele Freelancer (Freiberufler und Selbständige mit Gewerbeschein) als Berater / Consultants in der Grauzone zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit arbeiten. Das betrifft nicht nur, aber auch Großunternehmen wie Telekom, Deutsche Post AG und große Versicherungen. Einige Großunternehmen sind nun …

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Sozialgericht Köln: Keine Scheinselbständigkeit bei IT-Berater

Immer wieder gibt es Streit über die Sozialversicherungspflicht von selbständigen IT-Berater n, häufig bis vor das Sozialgericht. Werden Statusfeststellungsverfahren – die häufig von den Auftraggebern verlangt werden – bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund eingeleitet, erkennt die DRV regelmäßig auf eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbständigkeit). Folge: Der Auftraggeber kündigt, muss allerdings alle Beiträge innerhalb der Verjahrungsfrist …

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