Beugehaft für Gefängnisseelsorger
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat sechs Monaten Beugehaft gegen einen katholischer Gefängnisseelsorger verhängt. Im Prozess gegen mutmaßliche El-Kaida-Terroristen hatte er seine Aussage verweigert. Obgleich § 53 StPO ein besonderes Zeugnis-verweigerungsrecht für Geistliche über das vorsieht, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist, sah das OLG dies hier nicht gegeben, da …
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Veröffentlicht am: 19. September, 2006 von RA Michael W. Felser
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