Reiserecht: Lärm der Open-Air-Disco berechtigt zur Minderung des Reisepreises
Das Amtsgericht Duisburg erkannte mit seinem Urteil vom 09.12.2005 – Aktenzeichen 33 C 3534/05 – einen Anspruch auf Reisepreisminderung der klagenden Eheleute an, die sich durch Musiklärm von einer unmittelbar an ihrem Hotel befindlichen Open-Air-Disco, die bis in die Morgenstunde geöffnet war, gestört fühlten. Zwar müsse der Reisende nächtliche Geräuschentfaltung, auch in Form von Musiklärm, …
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Veröffentlicht am: 2. August, 2006 von RA Michael W. Felser
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