EuGH: Urlaub darf nicht im Arbeitsentgelt enthalten sein
entschied der EuGH in einem am 16.3.2006 als Pressemitteilung veröffentlichen Urteil. Eine Ausnahme gilt allerdings für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so dass die im deutschen Recht bekannte Urlaubsabgeltung des bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbleibenden Resturlaubsanspruchs rechtmässig bleibt. Michael W. Felser Rechtsanwalt Rechtsanwälte Felser http://www.eugh-urteil.de
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Veröffentlicht am: 18. März, 2006 von RA Felser
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Bereits mehrfach hat das Bundesarbeitsgericht (zuletzt mit Urteil vom 14. März 2006 – 9 AZR 11/05) entschieden, dass ein einmal genehmigter Urlaub vom Arbeitgeber nicht mehr einseitig widerufen werden kann. Vielmehr bedarf es dann einer einvernehmlichen Regelung mit dem Mitarbeiter. „Nach dem BUrlG besteht kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, den gewährten Urlaub abzubrechen … 



