Der Erbschaftsbesitzer hat den Nachlass tatsächlich in Besitz und beruft sich auf ein vermeintliches Erbrecht, das ihm tatsächlich jedoch nicht zusteht. Die §§ 2018 ff BGB regeln insbesondere verschiedene Ansprüche des wirklichen Erben gegen den Erbschaftsbesitzer. Der Erbschaftsbesitzer hat insbesondere den Nachlass an den Erben herauszugeben und ihm Auskunft zu erteilen über den Bestand des Nachlasses und den Verbleib von Nachlassgegenständen.
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- 20. Juni 2019
- auskunft, Erben, Erbschaftsbesitzer, Nachlass
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Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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