Erben

Alleinerbe

Der Alleinerbe ist der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Er erbt das Vermögen, aber auch die Schulden des Erblassers. Gibt es mehrere Erben, so werden diese als Miterben bezeichnet. 5 / 5 ( 1 vote )

Weiterlesen >


Auflage

Gemäß § 1940 BGB kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten.  In Testamenten kommen häufig Auflagen vor, die die Grabpflege betreffen.

Weiterlesen >