Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte
Leitende Angestellte haben es nicht leicht, schon gar nicht bei der Trennung vom Unternehmen. Beim Aufhebungsvertrag geht zwar alles nach den normalen Regeln, aber als leitender Angestellter hat man einen schwächeren Kündigungsschutz und muss daher vielleicht nachgiebiger sein als jemand, der tariflich unkündbar ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass 5 / 5 ( 1 vote …
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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, einvernehmliche Beendigung, leitende Angestellte, Sperrzeit
Frauen stellt sich kurz vor Ablauf der Elternzeit häufig das Problem, dass die Kindesbetreuung bei den alten Arbeitszeiten nicht sichergestellt ist und der Arbeitgeber den Wünschen der Rückkehrerin nach Arbeitszeitreduzierung oder -verlegung auch unter Berücksichtung des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzBfG) nicht entsprechen kann oder will. Die Arbeitnehmerin müsste dann also zu den alten Arbeitszeiten, oftmals Vollzeit, wiedereinsteigen. … 



