Erfahrungsstufe

Dienstaltersstufen für Beamte in NRW rechtswidrig

Die Dienstaltersstufen nach bisherigem Besoldungsrecht der Beamten in NRW (gültig bis 31. Mai 2013) sind rechtswidrig, weil sie jüngere Beamte wegen des Alters diskriminieren, so haben es u.a. das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, das Verwaltungsgericht Frankfurt (wir berichteten) und das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Folge: Alle Beamten sollen danach Anspruch auf die höchste Dienstalterstufe haben. Bis …

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Veröffentlicht am: 5. November, 2013 von RA Michael W. Felser
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