Kündigung und Kündigungsschutzklage – welche Frist Sie beachten müssen
Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist bei der Kündigungsschutzklage eine Klagefrist von drei Wochen zu beachten. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, also dem Tag der Übergabe im Büro oder dem Tag, an dem die Kündigung in Ihrem Briefkasten eingeworfen wird (nicht erst dann, wenn Sie das Kündigungsschreiben gefunden, geöffnet oder die Kündigung …
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Veröffentlicht am: 11. Oktober, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Frist, Kündigung, Kündigungsschutzklage
Im Arbeitsrecht spielen sowohl Arbeitstag, Werktag und Kalendertag bei Fristen eine Rolle. Wenn eine Frist eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen nennt, wird es schwierig, weil die Frage, wieviele Arbeitstage eine Woche hat, schon davon abhängt, ob im Betrieb grundsätzlich eine Fünf- oder Sechstagewoche oder gar Arbeit rund um die Uhr maßgeblich ist. ZUm Glück spielen … 



