Kündigung im Urlaub
Der Schock: Die Kündigung im Urlaub. Während des Sommerurlaubs wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt, so lautet jedenfalls das Kündigungsschreiben im Briefkasten. Ein verbreiteter Glauben unter Arbeitnehmern besagt, daß man während des Urlaubs keine Kündigung zu befürchten habe, weil während der Urlaubsabwesenheit nicht gekündigt werden könne. Das ist ein klassischer Rechtsirrtum und hat nicht selten gravierende Folgen. …
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Veröffentlicht am: 10. August, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Klagefrist, Kündigung, Rechtsirrtum, Urlaub
Zu kurze Kündigungsfrist, welche Folgen hat das für die Kündigung? Wird die Kündigung durch die Nichteinhaltung der richtigen Kündigungsfrist unwirksam? Muss man dagegen Klage vor dem Arbeitsgericht erheben? Gilt für die Klage eine Frist? Also eins nach dem anderen: 5 / 5 ( 1 vote ) 



