Kündigung bei Kurzarbeit
Da kann man wieder einmal sehen, dass es von Vorteil ist, dass es Gewerkschaften gibt. Während nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ein Arbeitnehmer in Kurzarbeit, der die Kündigung erhält, nach der gesetzlichen Rechtslage weiterhin mit weniger Entgelt auskommen muss, also nur noch
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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): betriebsbedingte Kündigung, Kündigung, Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld
Nach Kündigung in Kurzarbeit: in der Kündigungsfrist gibt es nur ein gekürztes Gehalt Als ob wir es geahnt hätten. Wir hatten bereits davor gewarnt, aber die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 22.04.2009) zum Thema Kurzarbeit noch nicht erwähnen können: Im Gegensatz zu den Vorinstanzen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts einem gekündigten Arbeitnehmer, der wegen …
Kurzarbeit schadet beim Elterngeld in der Elternzeit Kurzarbeit bedeutet immer weniger Geld (60 bzw. 67 % ohne Aufstockung durch den Arbeitgeber), aber es kann sogar das spätere Familieneinkommen werdender Eltern nach dem Ende der Kurzarbeit verringern. Dann nämlich, wenn eine Kurzarbeiterin oder ein Kurzarbeiter, die Nachwuchs erwarten, während der Elternzeit Elterngeld bezieht. Elterngeld: Bezugszeitraum 12 … 



