Mindestlohn in der Pflege auch für Bereitschaftsdienst
Mindestlohn (Mindestentgelt) in der Pflege auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. November 2014 – Aktenzeichen 5 AZR 1101/12 entschieden, dass das in der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbv) verbindlich festgeschriebene Mindestentgelt (Mindestlohn) nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist. Lediglich …
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Veröffentlicht am: 20. November, 2014 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsbereitschaft, BAG, Bereitschaftdienst, Bundesarbeitsgericht, Mindestentgelt, Mindestlohn, Pflege, PflegeArbbV, Rufbereitschaft
Der allgemeinverbindliche Vergütungstarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen regelt ab dem 01.05.2008 für alle Mitarbeiter in Friseursalons in NRW die Eingruppierung und Vergütung. In zehn Vergütungsgruppen sind die Tätigkeiten näher beschrieben und die dafür 5 / 5 ( 1 vote ) 



