Statusfeststellungsverfahren

BFH: Kosten für Anfrageverfahren / Statusfeststellungsverfahren sind als Werbungskosten absetzbar

Beratungskosten für das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund konnen von der Steuer abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beratungskosten eines Geschäftsführers, der für die Beratung bei dem Anfrageverfahren nach § 7 a SGB VI an eine Unternehmensberatung ein Honorar von fast 12.000 Euro (!) gezahlt hatte, steuerlich vom Finanzamt als …

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Veröffentlicht am: 29. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
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Scheinselbständigkeit bei IT Berater?

Eigentlich könnte man denken, als IT-Consultant ist man raus aus der Problematik Scheinselbständigkeit. Im IT Bereich wiegen sich viele Berater in trügerischer Sicherheit, häufig nur wegen fehlender Prüfung der Rechtslage. Ein als IT-Consultant nebenberuflich bei einer Bank tätiger promovierter Hochschullehrer soll nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung scheinselbständig sein. Darauf gekommen ist die DRV nicht durch …

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Veröffentlicht am: 12. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Statusfeststellung zur Klärung von Scheinselbständigkeit?

Das Statusfeststellungsverfahren (oder richtiger: Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV) wird gerne (auch von arglosen Steuerberatern) empfohlen und auch durchgeführt, wenn das Risiko sogenannter Scheinselbständigkeit abgeklärt werden soll. Vor einem undurchdachten Anfrageverfahren kann allerdings nur dringend gewarnt werden. Das Verfahren 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 6. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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